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Ehegattenunterhalt

Beim Ehegattenunterhalt wird zwischen zwei Formen unterschieden, dem Trennungsunterhalt und dem Geschiedenenunterhalt. Voraussetzung für den Trennungsunterhalt ist, dass die Eheleute getrennt leben. Der wirtschaftlich schwächere Ehegatte hat Anspruch auf den Trennungsunterhalt. Der Anspruch auf Geschiedenenunterhalt ist mittlerweile nur noch in Ausnahmefällen möglich und keine Selbstverständlichkeit mehr. Denn nach einer rechtskräftigen |Scheidung hat jeder Ehegatte die Verpflichtung, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen.